Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Umzüge Rama – Inhaber: Kristijan Pavlovic
1. Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Umzüge Rama (nachfolgend „Möbelspediteur“) und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennt der Möbelspediteur nur an, sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungen und Entgelt
Der Möbelspediteur erbringt seine Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs.
Die Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unmittelbar nach Beendigung der Leistung fällig.
Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Kunden erweitert wird.
3. Transportsicherung durch den Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten – wie beispielsweise Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten oder EDV-Anlagen – fachgerecht für den Transport zu sichern.
Der Möbelspediteur ist nicht verpflichtet, die ordnungsgemäße Transportsicherung zu überprüfen.
Für elektronische Schäden, die insbesondere bei älteren Geräten außerhalb der Garantiezeit trotz sachgemäßen Transports entstehen könnten, haftet der Möbelspediteur nicht.
4. Gesetzliche Haftung nach HGB
Die Haftung des Möbelspediteurs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 451a ff. HGB.
- Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes haftet der Möbelspediteur mit höchstens 620,00 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird.
- Für Überschreitungen der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt.
- Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
5. Keine zusätzliche Transportversicherung
Der Möbelspediteur bietet keine zusätzliche Transportversicherung an.
Der Kunde hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten eine Transport- oder Umzugsversicherung bei einem Drittanbieter abzuschließen, wenn er einen über die gesetzliche Haftungsgrenze hinausgehenden Schutz wünscht.
6. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nicht berechtigt, Elektro-, Gas- oder sonstige Installationsarbeiten vorzunehmen.
7. Handwerkervermittlung
Für Leistungen von zusätzlich vermittelten Handwerkern übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.
8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
9. Nachprüfung durch den Kunden
Nach dem Entladen des Umzugsgutes ist der Kunde verpflichtet, das Transportgut zu überprüfen, damit sichergestellt ist, dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.
10. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Beendigung der Entladung fällig und in bar oder in einem gleichwertigen Zahlungsmittel zu entrichten.
11. Transportschäden
Der Kunde hat das Umzugsgut bei Ablieferung unverzüglich auf offensichtliche Beschädigungen oder Verluste zu überprüfen.
Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort zu melden. Spätere Reklamationen können aus rechtlichen Gründen weder vom Möbelspediteur noch von einer Versicherung anerkannt werden.
12. Haftungsausschlüsse
Eine Haftung des Möbelspediteurs entfällt insbesondere bei Schäden, die verursacht werden durch:
- unzureichende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden,
- Be- oder Entladen durch den Kunden,
- Beförderung von nicht durch den Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern,
- Transport von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den räumlichen Gegebenheiten nicht entspricht, sofern der Kunde auf die Durchführung bestand,
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen,
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes (z. B. Bruchanfälligkeit, Rost, Funktionsstörungen).
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen (B2B) ist Gerichtsstand der Sitz des Möbelspediteurs (Rosenheim).
Für Privatkunden (B2C) gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.